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Ablauf und Vergütungen

Meine Vergütung richtet sich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GbüH)

Bitte beachten Sie, dass die gesetzlichen Krankenkassen Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz nicht erstatten.

Nach einem telefonischen oder E-Mail-Erstkontakt vereinbaren wir einen Termin bei mir in der Praxis.

Private Krankenversicherung und Beihilfe
In der Regel werden die Gebühren für eine Psychotherapie von den privaten Krankenversicherungen sowie Beihilfestellen erstattet. Im Einzelfall hängt dies vom Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Ich empfehle Ihnen, sich vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse zu erkundigen.

​​Falls Sie eine private Krankenversicherung mit Zusatzversicherungen für Heilpraktiker Psychotherapie abgeschlossen haben, können Sie meine Rechnung nach der Behandlung bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen.

Steuerliche Geltendmachung

Therapiekosten, die auf eigene Rechnung bezahlt werden, können ggf. steuerlich geltend gemacht werden.

Vorteile für Selbstzahler:

-  Geringere Wartezeiten für einen Termin und die Therapie bleibt Ihre private Angelegenheit

-  Freie Therapeutenwahl

-  Keine Weitergabe Ihrer persönlichen Daten (Diagnosen)

-  Diskretion gegenüber Versicherungen und Arbeitgebern

-  Größere Unabhängigkeit in der Wahl der Therapiemethode

-  Keine langwierigen Gutachten zur Kostenübernahme Therapiedauer, Abstände zw. den Sitzungen usw. werden
  nicht durch die Krankenversicherung bestimmt

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